DATENSCHUTZ

MUNTERNEHMENSSCHUTZ

Unsere Kompetenzen

Externe Datenschutzbeauftragung

Beratung interner Datenschutzbeauftragter

Einzelberatung für kleine Unternehmen / Start Ups

Schulungen Beschäftigter

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Stellung von externen Datenschutzbeauftragten

Unser Angebot als externer Datenschutzbeauftragter umfasst verschiedene Leistungspakete und Preismodelle, die Unternehmen jeder Branche und Größe gerecht werden. Denn Datenschutz betrifft uns alle, daher stellen wir sicher, dass für unsere Kunden und Interessenten das passende Angebot vorhanden ist.

Durch die Zusammenarbeit mit uns als Datenschutzbeauftragten profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungsspektrum und einer Vielzahl an Kompetenzen, die Ihnen zur Verfügung stehen:

Durchführung von Datenschutzkonformitätsprüfungen gemäß DSGVO und BDSG.

Einmalige Prüfung Ihrer Domains oder Websites hinsichtlich Datenschutzbestimmungen.

Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes.

Zusammenarbeit mit internen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen.

Regelmäßige Bereitstellung von Informationsmaterialien durch Newsletter.

In den umfangreicheren Leistungspaketen sind zusätzlich enthalten:

Vor-Ort-Bestandsaufnahme, um den aktuellen Datenschutzstatus zu analysieren.

Regelmäßige Überprüfung von Domains oder Websites, um die Datenschutzkonformität sicherzustellen.

Durchführung von Schulungen und Vor-Ort-Terminen zur Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter.

Zusätzliche individuelle Leistungen, die auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen auch separat und als Ergänzung zum Basis-Modell beauftragt werden können.

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Beratung interner Datenschutzbeauftragter

Gerne unterstützen wir Ihre internen Datenschutzbeauftragten bei allen Anliegen. Wir stehen gerne zur Seite, um Ihre internen Datenschutzbeauftragten bestmöglich zu unterstützen. Wir verstehen die immense Verantwortung und die komplexen Anforderungen, die mit der Rolle des Datenschutzbeauftragten einhergehen. Daher möchten wir sicherstellen, dass Ihre Datenschutzpraktiken nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch die höchsten Standards in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit erfüllen.

In einer sich ständig weiterentwickelnden Datenschutzlandschaft sind wir Ihr verlässlicher Partner, der Sie auf dem neuesten Stand hält. Wir überwachen ständig Gesetzesänderungen und regulatorische Entwicklungen, um sicherzustellen, dass Ihre Datenschutzpraktiken kontinuierlich aktualisiert werden.

Die Zusammenarbeit mit uns bedeutet, dass Ihre internen Datenschutzbeauftragten nicht alleine sind. Wir stehen an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Datenschutz zu einer integrierten und nachhaltigen Praxis in Ihrem Unternehmen wird. Ihre Daten sind unser Anliegen, und wir sind bereit, Ihr Unternehmen auf dem Weg zu einem umfassenden Datenschutzmanagement zu begleiten.

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Einzelberatung für kleine Unternehmen / Start Ups

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften ist es für jedes Unternehmen verpflichtend, den Datenschutz angemessen zu gewährleisten. Allerdings besteht nicht für jedes Unternehmen die Pflicht, eine zuständige Person für den Datenschutz zu ernennen.

Falls Sie Fragen oder Anliegen bezüglich des Datenschutzes haben, bieten wir kostengünstige Einzelberatungen an. Unser Fachwissen mit täglicher Praxiserfahrung steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei den sich ergebenden Fragestellungen zu unterstützen.

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Schulungen Beschäftigter

Unser Ziel ist es, nicht nur Sie, sondern auch Ihre Beschäftigten von der Bedeutung des Datenschutzes zu überzeugen. Wir sind fest davon überzeugt, dass Datenschutz nicht trocken sein muss.

Wir bieten flexible Schulungsmöglichkeiten an, sowohl in Präsenzveranstaltungen als auch in digitaler Form. So können Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Schulung profitieren, die am besten zu Ihren Bedürfnissen und Terminen passen.

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FAQ - Antworten auf Ihre Fragen

Die Pflicht zur Benennung einer/s DSB ist in § 37 DSGVO, sowie § 38 BDSG geregelt.
In den folgenden Fällen ist ein/e DSB zu bestellen:

a) Kerntätigkeit liegt in Verarbeitungsvorgängen, die eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich macht

b) Kerntätigkeit besteht in umfangreicher Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel: Gesundheitsdaten, politische Meinung, religiöse Überzeugung, oder ethnische Herkunft)

c) Verarbeitung durch Behörde oder öffentliche Stelle (mit Ausnahmen)

Sofern ein Verantwortliche/r oder Auftragsverarbeiter/in trotz der bestehenden Verpflichtung keine Datenschutzbeauftragte/n benennt, kann die zuständige Aufsichtsbehörde eine Geldbuße gemäß Artikel 83 der Datenschutz-Grundverordnung verhängen.

Es ist nicht zulässig, dass eine Person, die in einer Interessenskollision stehen könnte, als Datenschutzbeauftragte ernannt wird. Eine unabhängige und neutrale Besetzung dieser Position ist von entscheidender Bedeutung, um den Datenschutz effektiv zu gewährleisten. Daher ist es beispielsweise nicht erlaubt, sich selbst als Geschäftsführung zum Datenschutzbeauftragten zu ernennen.